AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Bavatec GmbH für den Handel, Vertrieb und die Reparatur von Baumaschinen, -geräten und Nutzfahrzeugen


1. Geschäftsbedingungen, Angebot, Vertragsabschluss

1.1 Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von der Bavatec GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner wird hiermit widersprochen.

1.2 Die Angebote sind freibleibend. Sämtliche Angebotsunterlagen (inkl. Zeichnungen und Kostenvoranschlägen etc.) sind Eigentum der Bavatec GmbH und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

1.3 Wirksame Verträge kommen erst dann zustande, wenn die Bavatec GmbH die Bestellung schriftlich bestätigt hat. Dasselbe gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Für Art und Umfang der Lieferung/Leistungen ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Bavatec GmbH maßgebend.

1.4 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung verbindlich.

2. Preise

Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Fabrik bzw. Lagerplatz des Lieferanten, bei Gebrauchtmaschinen ab Standort 84556 Kastl. Hierzu kommt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer.

3. Liefer- und Leistungszeit

3.1 Fristen für Lieferungen / Leistungen beginnen frühestens mit dem Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von der 
Bavatec GmbH und sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.2 Bei Liefer- und Leistungsverzögerung durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der Bavatec GmbH liegen (z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, etc., auch bei Lieferanten der Bavatec GmbH), verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

3.3 Bei von der Bavatec GmbH zu vertretenden Lieferverzögerungen, die nicht auf mindestens grober Fahrlässigkeit beruhen, kann der Kunde, den Nachweis der Entstehung eines Schadens vorausgesetzt, eine Entschädigung beanspruchen. Die Entschädigung beträgt unter Ausschluss weiterer Ansprüche für jede volle Woche der Terminüberschreitung 0,1% des von der Verzögerung betroffenen Teil- bzw. des Gesamtnettoauftragswertes, insgesamt jedoch höchstens 1% des Teil- bzw. Gesamtnettoauftragswertes.

3.4 Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig.

4. Gefahrenübergang, Abnahme

4.1 Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder spätestens zwecks Versendung das Lager der Bavatec GmbH oder des Herstellerwerkes verlassen hat.

4.2 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte in Empfang zu nehmen.

4.3 Transportschäden gehen zu Lasten des Empfängers. Sie sind bei Ankunft der Sendung festzustellen und vom Empfänger beim Transporteur geltend zu machen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Bavatec GmbH behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die der Bavatec GmbH aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der Schätzwert des als Sicherheit für die Bavatec GmbH dienenden Vorbehaltsgutes die noch nicht beglichenen Forderungen an den Kunden um mehr als 30%, so ist die Bavatec GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten seiner Wahl (Bavatec GmbH) verpflichtet.

5.2 Der Kunde darf das Vorbehaltsgut nicht veräußern, belasten, verpfänden, be- oder verarbeiten, sicherungsübereignen, vermieten etc.. Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an dem Sicherungsgut, so tritt der Kunde schon jetzt seine sämtlichen hierdurch entstehenden Rechte am Sicherungsgut an die Bavatec GmbH ab, welche die Abtretung annimmt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für die Bavatec GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für die Bavatec GmbH Bei Zugriff Dritter hat der Kunde auf das Eigentum von der Bavatec GmbH hinzuweisen und die Bavatec GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.

5.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, sowie bei jeder Gefahr für die Rechte der Bavatec GmbH ist die Bavatec GmbH befugt, ohne weiteres die Vorbehaltswaren auf Kosten des Kunden abzuholen und sicherzustellen. Zu diesem Zweck gewährt der Kunde der Bavatec GmbH bzw. den von der Bavatec GmbH beauftragten Dritten Zutrittsrecht zu den Lagerorten.

6. Zahlung

6.1 Alle Zahlungen haben bar und ohne Abzug bei Lieferung/Abnahme zu erfolgen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Eingehende Zahlungen werden nach Wahl der Bavatec GmbH auf die Forderungen (in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptsache) verrechnet, soweit der Kunde keine eigene Zahlungsbestimmung getroffen hat.

6.2 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn der Bavatec GmbH nach Vertragsschluss bekannt wird, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist die Bavatec GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

6.3 Mitarbeiter der Bavatec GmbH sind zum Inkasso ohne ausdrückliche Inkassovollmacht nicht berechtigt.

6.4 Der Kunde gerät entsprechend §286 BGB spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit in Verzug. Soweit eine Mahnung durch die Bavatec GmbH vor Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung erfolgt, löst dies bereits die Verzugsfolgen aus. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach §288 BGB.

6.5 Bei Teilzahlungsvereinbarung wird die gesamte Restschuld, ohne Rücksicht auf Fälligkeit etwaiger Wechsel sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise länger als zehn Tage im Rückstand ist.

6.6 Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde die Kosten des Verwaltungsaufwandes in Höhe von jeweils EUR 10,00 zu ersetzen.

6.7 Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden, die von der Bavatec GmbH bestritten werden und nicht rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen.

7. Gewährleistung, Haftung

7.1 Beanstandungen sind von Unternehmern stets schriftlich und unverzüglich zu erheben, solche wegen offensichtlicher Mängel binnen acht Tagen, bei Reparaturarbeiten binnen 3 Tagen nach Auslieferung; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

7.2 Bei mangelhafter Lieferung / Leistung kann der Kunde Nachbesserung oder, sofern eine solche nicht genügt, unmöglich oder unzumutbar ist, Ersatzlieferung durch die Bavatec GmbH verlangen. Schlägt die (notfalls mehrfache) Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder lässt die Bavatec GmbH eine hierfür schriftlich angemessene Nachfrist schuldhaft verstreichen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, Minderung oder Schadenersatz verlangen.

7.3 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Bavatec GmbH oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen am Liefergegenstand vorgenommen, dieser sonst unsachgemäß behandelt, liegt normale Abnutzung vor oder ist bei einer laufenden Reparatur der Auftraggeber oder ein Dritter ohne Zustimmung der Bavatec GmbH am Vertragsgegenstand tätig geworden, so entfällt jede Gewährleistung.

7.4 Bei neuen Liefergegenständen gilt hinsichtlich der Sachmängelansprüche des Kunden als Unternehmer eine Verjährungsfrist von 12 Monaten (1 Jahr) ab Ablieferung der Ware, sofern der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde oder die Bavatec GmbH seine Abwesenheit garantiert hat. Dies gilt nicht für den Verbrauchsgüterkauf i.S.d. §§474 ff. BGB.

7.5 Gebrauchte Liefergegenstände werden an Unternehmer unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft. Dies gilt nicht für den Verbrauchsgüterkauf i.S.d.§§ 474 ff BGB. in diesem Fall gilt für den Verbraucher eine Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche von 12 Monaten.

7.6 Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere bei Mangelfolgeschäden, bestehen nur, soweit die Bavatec GmbH ein grobes Verschulden trifft, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen voraussehbaren Schadens in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Liefergegenstand für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird, beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit der Auftragnehmer garantiert hat.

7.7 Im Übrigen gelten beim Vorliegen von Rechtsmängeln die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.

7.8 Erklärungen über die Beschaffenheit einer Sache stellen in keinem Fall eine Garantie dar.

8. Garantie für Bavatec und Bavatool Produkte

Die Bavatec GmbH hat eine eingeschränkte Hersteller Garantie für Teile der Bavatec und Bavatool Produkte. Diese Herstellergarantie gilt ausschließlich nachfolgenden Bedingungen:

8.1 Die Garantie gilt für Verbraucher für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Kaufdatum, für Unternehmer für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Kaufdatum.

8.2 Diese Garantie bezieht sich nur auf Mängel, die auf Material- und/oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind.

8.3. Um den Garantiefall zu vollstrecken kann die Bavatec GmbH nah eigenem Ermessen entweder eine Gutschrift für das fehlerhafte Teil / Produkt ausstellen, das defekte Teil / Produkt reparieren oder durch einen von der Bavatec GmbH qualifizierten Techniker in einer von der Bavatec GmbH ausgewiesenen Werkstatt austauschen lassen. Diese Werkstatt ist am Stammsitz der Bavatec GmbH in DE 84556 Kastl. Die Verbringung der Ware zu der Bavatec GmbH, wie auch die Rückführung der Ware nach Beendigung der Reparatur hat auf Kosten des Käufers zu erfolgen. Wenn die Bavatec GmbH nach einer Anfrage dazu bereit ist, von den zuvor getroffenen Entscheidungen bezüglich der Reparatur, des Austauschs oder der Instandsetzung abzuweichen, liegt es im Ermessen der Bavatec GmbH, hierfür extra Gebühren zu erheben.

8.4 Die Herstellergarantie tritt nur in Kraft, wenn das Teil / Produkt
bei einem zertifizierten Händler der Bavatec GmbH gekauft wurde.

8.5 Werden Montage-, Umbau-, Instandhaltungs- und/oder Reparaturarbeiten an einem Teil / Produkt vorgenommen, die durch einen nicht von der Bavatec GmbH zertifizierten Werkstatt oder einen von der Bavatec GmbH zertifizierten Händler durchgeführt werden, erlischt die Herstellergarantie. Ebenso erlischt die Herstellergarantie im Falle, dass ein Teil oder Produkt versucht wird, selbst zu reparieren.

8.6 Der Garantiefall tritt nur dann in Kraft, wenn ein offizieller Händler oder eine von der Bavatec GmbH autorisierte Vertragswerkstatt den Garantiefall innerhalb der Garantiezeit und zwei Wochen nach Eingang des Garantiefalles abwickelt. Bavatec GmbH beurteilt den Fall dann unabhängig und prüft ob ein Garantiefall vorliegt oder nicht.

8.7 Die Reparatur / Instandsetzung darf erst dann erfolgen, wenn der Garantieanspruch von der Bavatec GmbH bestätigt wurde und die geplante Reparatur oder Instandsetzung schriftlich genehmigt wurde, ansonsten wird ein Ausschluss von der Garantieleistung vorgenommen.

8.8 Ein Antrag auf Garantieleistungen muss unverzüglich nach dem Auftreten / Erkennen des Problems durchgeführt werden und beim jeweiligen Händler oder Werkstatt gemeldet werden. Wird ein Garantieanspruch zu spät gemeldet, so behält sich die Bavatec GmbH das Recht vor, diesen Garantiefall zurückzuweisen, besonders in dem Fall, in dem die späte Meldung zur Vergrö0erung des Problems beigetragen hat.

8.9 Im Falle einer Beschädigung durch Missbrauch, falschen Gebrauch, unsachgemäßer Handhabung, falsche Verwendung, Einwirkung von Gewalt, Verwendung mit einem Trägergerät, dass das freigegebene Einsatzgewicht übersteigt, nicht ordnungsgemäße Wartung, falschen Anschluss, Anschluss an falsche Hydraulikleitungen, Fahrlässigkeit, Unfall, Vorsatz oder bewusste Unachtsamkeit eines Teils / Produkts / mehrerer Teile / Produkte nach alleinigem Bemessen von der Bavatec GmbH, erlischt der Garantieanspruch.

8.10 Die Bavatec GmbH übernimmt keine Haftung für jegliche Form von physischen, psychischen oder materiellen Schäden, die vom / von Teilen des Produkt/es verursacht werden, es sei denn, der Schaden betrifft das Produkt selbst und dies die Garantie festlegt und mit Ausnahme der Richtlinie 85/374/EWG.

8.11 Ausgenommen von der Garantie sind Teile/Produkte, welche für Werbezwecke verwendet wurden, Angebote die mit Mängeln verkauft wurden, Angebote die als Vorführgeräte oder Gebrauchtgeräte verkauft wurden und/oder Produkte, bei welchen die Garantiesiegel beschädigt, verändert oder entfernt worden sind.

9. Datenschutz

9.1 Personenbezogene Daten des Käufers und Abholers werden für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder -beendigung von der Bavatec GmbH erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine werbliche Verwendung erfolgt nur für Zwecke der Eigenwerbung. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z.B. zum Zwecke der Abrechnung an Kreditkartenunternehmen des Käufers. Eine darüberhinausgehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung.

9.2 Hinweis gemäß § 28 Abs. 4 BDSG: Der Käufer kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: Bavatec GmbH, Maierhof 1, 84556 Kastl, E-Mail: info@Bavatec.de

10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, 

Teilnichtigkeit.

10.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Bavatec GmbH und seiner Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Bavatec GmbH.

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist Traunstein. Dasselbe gilt für Streitigkeiten mit Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen sowie dem Vertrag im Übrigen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine unvorhergesehene Lücke aufweisen sollte.

 

PHONE: +49 (0) 8671 / 96 00 - 560
FAX: +49 (0) 8671 / 96 00 710
Bavatec GmbH  |  Maierhof 1  |  84556 Kastl
www.Bavatec.de
info@bavatec.de

 
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